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Stand: Oktober 2026. Wenn eine Ehe auseinandergeht und dabei eine Immobilie im Spiel ist, folgen auf die persönliche Krise schnell rechtliche und finanzielle Fragen, die eine sorgfältige Vorbereitung verlangen. Das gilt auch im Bremer Umland, in Schwanewede und den Nachbargemeinden, besonders wenn das gemeinsame Haus noch finanziert ist. Wer in dieser Situation das Richtige tun möchte, braucht einen klaren Blick auf die rechtliche Ausgangslage, die möglichen Wege und die Fragen, die vor einem Verkauf zu klären sind.
Der erste Schritt ist ein Blick in das Grundbuch. Es zeigt, wer Eigentümer ist und in welchem Anteil. Sind beide Partner eingetragen, können sie über die Immobilie als Ganzes nur gemeinsam verfügen; ein Partner allein kann das Haus nicht freihändig verkaufen. Steht nur ein Partner im Grundbuch, ist das Bild zunächst eindeutiger – aber nur auf den ersten Blick.
Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, die gilt, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt, bedarf eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen nach § 1365 BGB der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn die Immobilie nahezu das ganze Vermögen des verkaufenden Ehegatten ausmacht. Ohne diese Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam: Der verkaufende Ehegatte kann ihn nur erfüllen, wenn der andere einwilligt. Lassen Sie die konkrete Konstellation durch einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen Notar prüfen, bevor Sie Schritte nach außen unternehmen.
Beim Ende der Ehe in der Zugewinngemeinschaft entsteht außerdem ein Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB: Der Partner, dessen Vermögen während der Ehe stärker gewachsen ist, muss dem anderen die Hälfte der Differenz erstatten. Der Wert der Immobilie ist dabei die zentrale Größe; maßgeblich ist bei einer Scheidung ihr Wert an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (§ 1384 BGB). Eine unabhängige Markteinschätzung schafft eine gemeinsame Grundlage für die Verhandlung. Fordern Sie hier bei Haake Immobilien eine kostenlose Markteinschätzung an.
Sobald die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Steht noch ein Darlehen auf der Immobilie, ist vor dem Verkauf das Gespräch mit der Bank zu suchen. Wird das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und dem aktuellen Zinsniveau ab. Fordern Sie den genauen Betrag schriftlich an, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen. Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Darlehens steht Kreditnehmern in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist zu – in diesem Fall ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie daher das Datum der vollständigen Auszahlung; wurde später eine neue Vereinbarung über den Zinssatz oder die Rückzahlung getroffen, zählt das Datum dieser Vereinbarung.
Steuerlich relevant ist § 23 EStG über private Veräußerungsgeschäfte: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft und war sie nicht durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer anfallen. Ausgenommen sind Immobilien, die in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. In Trennungssituationen, in denen ein Partner bereits ausgezogen ist, ist diese Frage oft nicht eindeutig zu beantworten. Lassen Sie sie durch einen Steuerberater klären, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.
Ein geordneter Verkaufsprozess beginnt mit vollständigen Unterlagen. Dazu gehört der Energieausweis: Nach § 80 GModG ist er Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; nach § 87 GModG sind bestimmte Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige anzugeben. Wer keinen gültigen Energieausweis besitzt, sollte ihn frühzeitig beantragen.
Der energetische Zustand der Immobilie beeinflusst die Kaufentscheidung, weil Käufer mögliche Sanierungskosten und künftige Energieaufwendungen in ihre Kalkulation einbeziehen. Transparenz von Beginn an ist die richtige Strategie: Ein dokumentierter Zustand ist verhandelbarer als ein unklarer. Eine vollständige Unterlagenliste hilft, keinen relevanten Punkt zu vergessen. Hier finden Sie eine Checkliste der Verkaufsunterlagen.
Schwanewede liegt im Landkreis Osterholz und zählt zum Bremer Umland. Die Nähe zu Bremen macht Lagen in der Gemeinde für Familien und Berufspendler interessant. Beim Verkauf gehören die laufenden Kosten zu den Informationen, die Käufer nachfragen werden – dazu zählt auch die Grundsteuer. Der Grundsteuer-B-Hebesatz in Schwanewede beträgt ab dem Jahr 2026 495 Prozent (Quelle: Hebesatzsatzung der Gemeinde Schwanewede, in Kraft ab 01.01.2026, Amtsblatt 02/2026). Halten Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid bereit und kommunizieren Sie die laufenden Kosten transparent.
In Trennungssituationen hilft ein Ansprechpartner, der die Region kennt und für beide Seiten neutral agiert. Ein Makler aus der Region kann die Preisfindung auf Basis realer Vergleichsobjekte vornehmen und den Prozess sachlich begleiten. Nehmen Sie hier unverbindlich Kontakt auf.
Das hängt von den Grundbucheintragungen und dem Güterstand ab. Sind beide Partner eingetragen, ist eine gemeinsame Handlung rechtlich zwingend. Steht nur ein Partner im Grundbuch, greift in der Zugewinngemeinschaft unter Umständen § 1365 BGB, wenn die Immobilie nahezu das ganze Vermögen des eingetragenen Partners ausmacht. Im Zweifel ist rechtliche Beratung der erste notwendige Schritt.
Der Verkaufserlös wird zunächst zur Ablösung des Darlehens eingesetzt. Übersteigt der Erlös die Restschuld, wird der Überschuss zwischen den Eigentümern aufgeteilt. Liegt der Erlös darunter, müssen die Darlehensnehmer die Differenz aus eigenen Mitteln decken. Wird das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen; deren Höhe ist vorab schriftlich bei der Bank anzufragen.
Möglicherweise. Nach § 23 EStG kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen und die Immobilie weder durchgehend seit dem Kauf noch im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde. In Trennungssituationen, in denen ein Partner bereits ausgezogen ist, ist die Steuerpflicht nicht immer eindeutig. Wenden Sie sich vor dem Verkauf an einen Steuerberater.
Titelbild: Foto von Lutz Stallknecht auf Unsplash

Über den Autor
Inhaberin und Immobilienkauffrau
Inhaberin von Haake Immobilien, ausgebildete Immobilienkauffrau, begleitet Eigentümer in Bremen und im Landkreis Osterholz persönlich durch den Verkauf.
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